Hinweis | Bitte beachten Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmung für Einbau, Anschluss und Betrieb von Ladegeräten. Die Errichtung und Inbetriebnahme (Anschluss) der Ladestation darf nur ein Fachunternehmen durchführen, das in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (siehe § 13 Niederspannungsanschlussverordnung). D. h. nur wer als eingetragenes Installationsunternehmen fungiert, darf diese Arbeiten durchführen. Privatpersonen können diese Tätigkeiten - unabhängig von ihrer fachlichen Qualifikation - nicht ausführen. |
Name | HEIDELBERG |
Handelsname | Heidelberger Druckmaschinen AG |
info@heidelberg.com | |
Straße | Kurfürsten-Anlage 52-60 |
Ort | 69115 Heidelberg |
Land | Deutschland |